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Einreise nach Deutschland: Würfel mit der Aufschrift Feriengebiet RisikogebietEinreise nach Deutschland: Würfel mit der Aufschrift Feriengebiet RisikogebietEinreise nach Deutschland: Würfel mit der Aufschrift Feriengebiet Risikogebiet
Aktualisiert: 07.03.2023

Einreise nach Deutschland: Informationen für Reiserückkehrer

Seit dem 01. August gelten für Reiserückkehrer nach Deutschland neue Bestimmungen. Risikogebiete werden nun nur noch in die beiden Kategorien "Hochrisikogebiet" und "Virusvariantengebiet" unterteilt - die bisherige Kategorie "einfaches Risikogebiet" entfällt. Als Hochrisikogebiete gelten dabei Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen (7-Tage-Inzidenz über 100) oder Gebiete, in denen andere Kriterien (z.B. hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit, hohe Hospitalisierungsrate, geringe Testrate, unverlässliche epidemiologische Daten) auf ein gefährliches Infektionsgeschehen hindeuten. Virusvariantengebiete sind Gebiete, in denen eine bestimmte, in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus auftritt, bei der z.B. davon ausgegangen werden kann, dass die in der EU zugelassenen Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten, oder dass sie besonders schwere Krankheitsverläufe hervorruft. Je nachdem, wie Ihr Urlaubsland klassifiziert wurde, gelten für Ihre Rückreise nach Deutschland unterschiedliche Bedingungen. Lesen Sie hier die aktuellen Einreisebestimmungen:
Inhalt:

Einreiseanmeldung

Alle Rückkehrer aus einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet müssen die Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und die Bestätigung der Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Bei der Anmeldung müssen die folgenden Angaben gemacht werden:
  • Personenbezogene Angaben.
  • Datum der voraussichtlichen Einreise.
  • Aufenthaltsorte von bis zu 10 Tagen vor und nach der Einreise.
  • Das zur Einreise genutzte Verkehrsmittel & vorliegende Angaben zum Sitzplatz.
  • Angaben zu Impf-, Test- oder Genesenennachweis.
  • Angaben zu COVID-19-Symptomen
Wenn die digitale Anmeldung nicht möglich ist, kann ausnahmsweise auch eine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung mitgeführt werden. Diese kann auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums heruntergeladen werden.

Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland

Generell gilt für alle Reisenden, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehren, eine Absonderungspflicht (häusliche Quarantäne). Bei Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt sie 10 Tage, bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet 14 Tage. Während dieser Zeit darf das Haus/die Wohnung nicht verlassen werden, auch Besuch ist untersagt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden:

Bei Rückkehr aus Hochrisikogebieten:

  • Die Quarantäne kann beendet werden, sobald ein Genesenennachweis, Impfnachweis oder negativer Testnachweis auf dem Einreiseportal hochgeladen wird. Wird der Nachweis schon vor der Einreise übermittelt, muss keine Quarantäne angetreten werden.
  • Bei Übermittlung eines Testnachweises darf die Testung frühestens 5 Tage nach Einreise erfolgt sein.
  • Für Kinder, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne automatisch 5 Tage nach Einreise.

Bei Rückkehr aus Virusvariantengebieten:

  • Die Quarantäne kann nur dann vorzeitig beendet werden, wenn das Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft wird. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die neue Gebietsart. Wird das Gebiet während der Absonderung komplett entlistet (ist also überhaupt kein Risikogebiet mehr) kann die Quarantäne sofort beendet werden.

Nachweispflicht

Alle Einreisenden ab 12 Jahren - unabhängig davon ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet stattgefunden hat - müssen ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet reicht der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung aus, bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist dagegen die Vorlage eines negativen Testnachweises Pflicht. Anerkannt werden Antigen- (bei Einreise max. 48 Std. bzw. bei Virusvariantengebieten max. 24 Std. alt) und PCR-Tests (bei Einreise max. 72 Std. alt)

Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten

Beförderungsunternehmen dürfen keine Personen aus Virusvariantengebieten nach Deutschland transportieren. Das Beföderungsverbot gilt allerdings nicht für deutsche Staatsangehörige, Personen mit Wohnsitz/Aufenthaltsrecht in Deutschland und deren Ehepartner, Lebensgefährten aus dem selben Haushalt, minderjährige Kinder und Elternteile von minderjährigen Kindern.
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