Die Pflicht zum Impressum / zur Anbieterkennzeichnung folgt aus § 5 TMG. Alle Pflichtangaben sind oben drin. Die Anbieterkennzeichnung muss von jeder Stelle der Webseite und jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein und darf nicht in einem Pop- Up-Fenster auftauchen (Popups könnten bei Usern blockiert sein und dann wäre das Impressum für diese nicht erreichbar).
Die zusätzliche Pflicht zur Angabe eines redaktionell Verantwortlichen folgt aus § 55 Abs. 2 RStV. Sie besteht nur bei journalistisch-redaktionellen Inhalten. Wann die vorliegen ist nicht ist nicht immer eindeutig feststellbar, daher sollten wir auf jeden Fall einen Verantwortlichen angeben, denn die unnötige Angabe eines Verantwortlichen schadet nicht und wir vermeiden ein Risiko.
Inhaltlich Verantwortlicher kann aber nur eine natürliche Person sein, also hier leider nicht die GmbH. Grund: Im Gesetz (§ 55 Abs 2 RStV) steht, dass der inhaltlich Verantwortliche unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar und nicht aufgrund Richterspruchs die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben darf – beides kann nur eine natürliche Peron.
Bilder und Grafiken
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OS-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an
einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de.
Geben Sie uns einfach Ihre Rufnummer und wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück. Beachten Sie dabei bitte unsere Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09-17 Uhr)