Newsletter-AnmeldungNewsletter abonnieren und 35€ Reisegutschein sichern.
+49 228 3875 7256
Porte de Soller auf MallorcaPorte de Soller auf MallorcaPorte de Soller auf Mallorca
Aktualisiert: 11.10.2023

Spanien Hochinzidenzgebiet: Alles zu Ein- und Rückreise

Seit dem 27.07.2021 gilt Spanien aufgrund einer hohen Anzahl an Corona-Neuinfektionen wieder als Hochinzidenzgebiet. Dennoch bleibt die Einreise nach Spanien auch für Urlauber aus Deutschland weiterhin möglich, auch die spanischen Häfen sind für internationale Kreuzfahrtschiffe weiter geöffnet. Wir verraten Ihnen, was Sie jetzt zur Einreise nach Spanien und der Rückkehr nach Deutschland wissen müssen.
Inhalt:

Testpflicht und Quarantäne: Was jetzt bei Ein- & Rückreise gilt

Der Cibeles-Brunnen in Madrid

Einreise nach Spanien

Weiterhin müssen alle Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen möchten, ein Online-Formular im Spain Travel Health-Portal ausfüllen. Daraufhin wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Das Formular kann maximal 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Da Deutschland in Spanien derzeit nicht als Risikogebiet gilt, muss momentan kein negatives Testergebnis, Impfnachweis oder Genesenennachweis erbracht werden. Bei Einreise wird allerdings eine Gesundheitsuntersuchung durgeführt. Bei Einreise auf die Kanaren müssen alle Personen, die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb aufhalten wollen, ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder die Genesung von COVID-19 vorweisen.

Rückreise nach Deutschland

Auch für die Rückkehr nach Deutschland aus Spanien oder einem anderen Hochinzidenzgebiet müssen sich Urlauber online anmelden (www.einreiseanmeldung.de) und die Bestätigung bei Einreise mit sich führen. Zudem muss ein negatives Testergebnis oder ein Impf- bzw. Genesenenausweis vorgelegt werden. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal hochgeladen werden. Grundsätzlich gilt für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten zudem eine Quarantänepflicht von 10 Tagen. Diese kann auf 5 Tage verkürzt werden, wenn ein Genesenen- oder Impfnachweis vorliegt. Auch eine Freitestung aus der Quarantäne ist nach 5 Tagen möglich. Kann der Genesenen- oder Impfnachweis schon vor der Einreise erbracht werden, muss keine Quarantäne eingehalten werden.
Navigation schließen
Aida Premium Partner 2024
Dialog schließen
Sie möchten telefonisch beraten werden?

Geben Sie uns einfach Ihre Rufnummer und wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück. Beachten Sie dabei bitte unsere Geschäftszeiten
(Montag bis Freitag 09-17 Uhr)

Haben Sie vorab Informationen worum es geht?

* = Pflichtfeld
Dialog schließen
Dialog schließen
xxx

Top-5
Kreuzfahrten

1.
2.
3.
4.
5.