Einreisebestimmungen: Diese Papiere benötigen Sie für Ihre Kreuzfahrt
Wichtige Reisedokumente für Kreuzfahrten

Damit die Einschiffung reibungslos verläuft und es unterwegs keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie ihre Reisedokumente sorgfältig vorbereiten. Je nach Route, Reederei und Alter der Reisenden gelten unterschiedliche Vorschriften – von Reisepass über Visa bis hin zu speziellen Vollmachten für Kinder. Die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen unbedingt mit an Bord gehören.
Was ist ein Schiffsmanifest und warum ist es wichtig?
Das Schiffsmanifest ist im Grunde die Passagierliste für das Kreuzfahrtschiff. Darin stehen alle wichtigen Daten der Gäste – Name, Geburtsdatum, Nationalität, Reisepassnummer und Notfallkontakte. Dieses Dokument sorgt dafür, dass die Einschiffung reibungslos verläuft und alle Einreisebestimmungen in den Häfen eingehalten werden.
Für Sie bedeutet das: Alles, was Sie vor der Reise angeben, wird sicher registriert, und die Reederei kann im Notfall schnell reagieren. Ohne korrekt ausgefülltes Manifest ist eine Einschiffung leider nicht möglich – deshalb sollten Sie Ihre Angaben beim Online-Check-in sorgfältig überprüfen.
Diese Unterlagen sollten Sie mit an Bord nehmen
Reisepass
Ein Reisepass ist das wichtigste Reisedokument für fast alle Kreuzfahrten, da Schiffe oft Länder außerhalb der EU oder des Schengen-Raums anlaufen. Er dient als international anerkannter Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis.
- Gültigkeit meist mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
- Erforderlich für alle Häfen außerhalb der EU/Schengen
- Auch Kinder benötigen einen eigenen Pass (Kinderreisepass oder regulärer Reisepass)
Personalausweis
Für bestimmte Kreuzfahrten innerhalb Europas reicht oft ein Personalausweis. Dennoch empfehlen Reedereien häufig, zusätzlich einen Reisepass mitzuführen.
- Anerkannt für EU- und Schengen-Routen
- Muss für die gesamte Reisedauer gültig sein
- Nicht in allen Häfen außerhalb Europas akzeptiert
Einverständniserklärung der Eltern (bei Minderjährigen)
Reisen Kinder oder Jugendliche ohne Eltern, ist eine schriftliche Einverständniserklärung Pflicht. Sie schützt vor Problemen bei der Ein- und Ausreise sowie an Bord.
- Schriftliche Vollmacht, am besten notariell beglaubigt
- Enthalten: Name und Daten des Kindes, Begleitperson, Reisezeitraum, Reiseziele
- Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten beifügen
- Manche Behörden verlangen zusätzlich eine Geburtsurkunde des Kindes
Visum (falls erforderlich)
Einige Länder erlauben die Einreise nur mit gültigem Visum. Welche Bestimmungen gelten, hängt von Nationalität und Route ab.
- Relevante Länder: z. B. USA (ESTA), Australien (ETA), Indien, China
- Teilweise organisiert die Reederei Sammelvisa (z. B. für Russland bei geführten Landausflügen)
- Antrag muss rechtzeitig vor Reisebeginn gestellt werden
Impf- und Gesundheitsnachweise
In manchen Regionen sind Nachweise über bestimmte Impfungen vorgeschrieben. Dies dient der Sicherheit aller Passagiere und der Einhaltung internationaler Gesundheitsvorschriften.
- Reisen Sie mit einer Behinderung müssen Sie vor der Reise den Barrierefrei-Fragebogen Ihrer Reederei ausfüllen
- Ärztliches Attest bei bestimmten Erkrankungen oder Schwangerschaften notwendig
Für die meisten Kreuzfahrten innerhalb Europas sind keine speziellen Impfungen erforderlich. Bei Reisen in tropische Regionen oder entlegene Häfen (z. B. Südamerika, Afrika oder Asien) können jedoch Impfungen wie Hepatitis A/B, Gelbfieber oder Typhus empfohlen oder vorgeschrieben sein. Informieren Sie sich frühzeitig – idealerweise 6–8 Wochen vor Abreise – bei Ihrem Hausarzt oder Tropenmediziner, dem Centrum für Reisemedizin (CRM) oder den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.
Kreuzfahrt-Ticket & Bordunterlagen
Diese Dokumente sind der Nachweis deiner Buchung und dienen beim Check-in als Eintrittskarte ins Schiff.
- Reisebestätigung, Bordkarte (oft online verfügbar)
- Voucher für gebuchte Ausflüge oder Zusatzleistungen
- Check-in meist vorab im Online-Portal verpflichtend
Kranken- und Reiseversicherung
Eine Absicherung im Krankheits- oder Schadensfall ist auf See besonders wichtig, da medizinische Behandlungen teuer sein können. Deshalb sollten Sie sich vor der Reise um Kranken- und Reiseversicherungen kümmern.
- Nachweis über Auslandskrankenversicherung empfohlen
- Notfallnummern griffbereit halten
- Teilweise von Reedereien als Pflichtnachweis verlangt (z. B. in Expeditionen)
Regelungen der großen Reedereien

Regelungen bei AIDA
- Das ausgefüllte Schiffsmanifest
- Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Gilt auch für Kinder.
- Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen: Einverständnis des/der Sorgeberechtigten. Die Einverständniserklärung muss von beiden Eltern unterschrieben sein. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht eindeutig aus den Reisedokumenten hervorgeht, sollten mit entsprechenden Nachweisen ihre Berechtigung belegen können.
- Ihre Tickets erhalten Sie nach vollständiger Zahlung des Reisepreises per E-Mail und auf MyAIDA.
Bestimmungen bei Mein Schiff®
- Reisepass, der nach Ende der Reise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
- Ausnahme: Reisen mit Häfen ausschließlich in der EU, Norwegen, Island, Montenegro und der Türkei: hier reicht ein Personalausweis aus, der nach Reiseende noch mindestens 3 Monate gültig ist. TUI Cruises empfiehlt allerdings auch für diese Reisen einen Reisepass, z. B. für unvorhergesehene Zwischenstopps in einem Nicht-EU-Land.
- Kinder: auch Kleinkinder müssen in Besitz eines eigenen Ausweisdokuments mit entsprechender Gültigkeit sein.
- Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen volljährigen Person mitreisen. Eine schriftliche Einverständniserklärung, in der eine verantwortliche volljährige Begleitperson benannt wird, sowie eine zusätzliche Kopie des Lichtbildausweises der Eltern bzw. des gesetzlichen Vormunds wird empfohlen - ohne Einverständniserklärung kann es zu Einschränkungen bis hin zur Verweigerung der Einschiffung bzw. des Landgangs kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache verfasst und beglaubigt sein. Bei Begleitung durch ein Elternteil wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils empfohlen.
MSC: Benötigte Dokumente
Für eine Kreuzfahrt mit der MSC Flotte müssen Sie über diese Papiere verfügen:
- Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU, Norwegen & Island angelaufen werden: Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist.
- Reisen nach Großbritannien: Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ankunft in Großbritannien gültig ist.
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: Kinderreisepass mit Lichtbild (solange noch gültig) oder maschinenlesbarer Reisepass (ePass), der nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig ist.
- Kinder, die nur mit einem Elternteil oder einer bevollmächtigten erwachsenen Person (z. B. Großeltern) reisen, benötigen für die Einschiffung eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten.Die Reisevollmacht muss amtlich beglaubigt sein.
- Kleinkinder unter 2 Jahren sind an Bord grundsätzlich erlaubt. Ausnahme: Kreuzfahrten mit 11 oder mehr Nächten, hier muss das Kind zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens 2 Jahre alt sein.
- Minderjährige auf MSC-Routen: Personen unter 21 Jahren dürfen auf US-Routen keine Kabine alleine belegen. Auf allen anderen Routen dürfen Personen unter 18 Jahren keine Kabine alleine belegen.
Einreiseregelungen bei Costa
Für den Antritt einer Kreuzfahrt mit der Costa-Flotte müssen Sie über diese Dokumente verfügen:
- Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist.
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild (sofern noch gültig) - je nach Reiseland kann ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert werden.
- Für Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen, wird das Mitführen einer schriftlichen Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten empfohlen - nehmen die Sorgeberechtigten nicht an der Reise Teil, ist die Einverständniserklärung zwingend erforderlich. In der Einverständniserklärung muss ein verantwortlicher Erwachsener benannt werden und sie sollte mindestens auf Englisch verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselands amtlich beglaubigt sein. Das Sorgerecht kann grundsätzlich mit der Geburtsurkunde des Minderjährigen (ggf. in Kombination mit einer Heiratsurkunde, einer amtlichen Sorgerechtsbescheinigung, einer aktuellen Negativbescheinigung, einem Scheidungsurteil oder einem anderen Dokument, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht) nachgewiesen werden.
Benötigte Dokumente bei A-ROSA
Wenn Sie mit A-ROSA auf eine Flusskreuzfahrt gehen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Das Schiffsmanifest müssen Sie spätestens drei Wochen vor Reisebeginn online ausfüllen.
- Personalausweis oder Reisepass – bitte auf Gültigkeit prüfen. A-ROSA empfiehlt eine Fotokopie der Ausweispapiere im Gepäck mitführen.
- Alle Kinder benötigen ab Geburt ein eigenes Reisedokument. Auch bei Reisen innerhalb der Schengen-Länder sollte jedes Kind ein eigenes Dokument mitführen. Beantragen Sie die Reisedokumente für Kinder rechtzeitig bei der zuständigen Passbehörde.
Reisedokumente und Einreise bei nicko cruises
Möchten Sie eine Fluss- oder Hochseereise mit nicko cruises unternehmen, müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Das Bordmanifest können Sie online ausfüllen. Die Zugangsdaten für den Login finden Sie auf Ihrer Rechnung.
- Für deutsche Staatsbürger gilt bei Reisen nach Ägypten, USA und Kambodscha eine Visumspflicht. Das Visum ist nicht Bestandteil der Reiseleistung – Sie müssen sich vor der Reise selbst um ein Visum kümmern.
- Für viele Länder außerhalb Europas muss der Reisepass mindestens sechs Monate über das Reiseende gültig sein und über zwei gegenüberliegende freie Seiten je Land verfügen. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit und Seitenanzahl Ihres Reisepasses, um Probleme bei Ein- und Ausreise zu vermeiden. Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument, auch bei Flussreisen innerhalb Europas.
Sonderfälle und besondere Bestimmungen
Bei Kreuzfahrten gibt es bestimmte Sonderfälle, bei denen abweichende Bestimmungen gelten. Dazu zählen zum Beispiel Reisen mit Minderjährigen, Kleinkindern, Alleinreisenden unter 18 Jahren oder Einreisen in Länder mit besonderen Visabestimmungen. Damit Ihre Kreuzfahrt reibungslos verläuft, beraten wir Sie gerne individuell und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise rechtzeitig vorbereiten.
Sonderfälle, die auf Sie zutreffen könnten
- Sie besitzen eine doppelte Staatsbürgerschaft
- Ihr Erstwohnsitz liegt nicht in Deutschland
- Sie haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie reisen mit vorläufig ausgestellte Reisedokumente
- Sie haben Ihre Reisedokumente schonmal als verloren oder gestohlen gemeldet
- In Ihren Reisedokumenten ist das dritte Geschlecht angegeben.
- Sie sind unter 21 Jahre und möchten alleine eine US-Route bereisen
- Sie reisen mit Kindern, für die Sie kein oder geteiltes Sorgerecht haben
- Sie reisen schwanger
- Sie tragen Medikamente bei sich, die nicht in jedem Land zulässig sind
- Sie sind auf eine barrierefreie Reise angewiesen
Einreisebestimmungen – Bitte informieren Sie sich selbstständig
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern und unterscheiden sich je nach Reiseziel, Nationalität und Reisedokumenten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich eigenständig über die aktuellen Vorschriften zu informieren, beispielsweise beim Auswärtigen Amt oder den zuständigen Konsulaten.
Sollten Sie unsicher sein oder Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Ihre Kreuzfahrt reibungslos starten kann.
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