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Aktualisiert: 25.08.2023

Einreisebestimmungen: Diese Papiere benötigen Sie für Ihre Kreuzfahrt

Wie bei jeder Urlaubsplanung stellt sich auch bei der Vorbereitung auf eine Kreuzfahrt irgendwann die Frage nach den benötigten Reiseunterlagen - und je eher Sie sich diese Frage stellen, desto besser. Schließlich soll die lang ersehnte Reise ja nicht an einem abgelaufenen Personalausweis oder einem fehlenden Visum scheitern. Informieren Sie sich also in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn genau darüber, welche Unterlagen Sie benötigen und planen Sie ausreichend Zeit für deren Verlängerung oder Neubeschaffung ein.
Inhalt:

Regelungen bei AIDA

Um eine Kreuzfahrt mit der Kussmundflotte unternehmen zu können, benötigen Sie in jedem Fall die folgenden Dokumente: 
  • Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: Kinderreisepass mit Lichtbild, je nach Destination kann auch ein normaler Reisepass erforderlich sein.
  • Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen: Einverständnis des/der Sorgeberechtigten. Die Einverständniserklärung muss von beiden Eltern unterschrieben sein. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht eindeutig aus den Reisedokumenten hervorgeht, sollten mit entsprechenden Nachweisen ihre Berechtigung belegen können.

Bestimmungen bei Mein Schiff®

Für eine Reise mit der Wohlfühlflotte werden die folgenden Reiseunterlagen vorausgesetzt:
  • Reisepass, der nach Ende der Reise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
  • Ausnahme: Reisen mit Häfen ausschließlich in der EU, Norwegen, Island, Montenegro und der Türkei: hier reicht ein Personalausweis aus, der nach Reiseende noch mindestens 3 Monate gültig ist. TUI Cruises empfiehlt allerdings auch für diese Reisen einen Reisepass, z. B. für unvorhergesehene Zwischenstopps in einem Nicht-EU-Land.
  • Kinder: auch Kleinkinder müssen in Besitz eines eigenen Ausweisdokuments mit entsprechender Gültigkeit sein. 
  • Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen volljährigen Person mitreisen. Eine schriftliche Einverständniserklärung, in der eine verantwortliche volljährige Begleitperson benannt wird, sowie eine zusätzliche Kopie des Lichtbildausweises der Eltern bzw. des gesetzlichen Vormunds wird empfohlen - ohne Einverständniserklärung kann es zu Einschränkungen bis hin zur Verweigerung der Einschiffung bzw. des Landgangs kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache verfasst und beglaubigt sein. Bei Begleitung durch ein Elternteil wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils empfohlen.

MSC: Benötigte Dokumente

Für eine Kreuzfahrt mit der MSC Flotte müssen Sie über diese Papiere verfügen:
  • Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU, Norwegen & Island angelaufen werden: Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. 
  • Reisen nach Großbritannien: Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ankunft in Großbritannien gültig ist. 
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: Kinderreisepass mit Lichtbild oder maschinenlesbarer Reisepass (ePass), der nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Einreiseregelungen bei Costa

Für den Antritt einer Kreuzfahrt mit der Costa-Flotte müssen Sie über diese Dokumente verfügen:
  • Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild - je nach Reiseland kann ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert werden.
  • Für Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen, wird das Mitführen einer schriftlichen Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten empfohlen - nehmen die Sorgeberechtigten nicht an der Reise Teil, ist die Einverständniserklärung zwingend erforderlich. In der Einverständniserklärung muss ein verantwortlicher Erwachsener benannt werden und sie sollte mindestens auf Englisch verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselands amtlich beglaubigt sein. Das Sorgerecht kann grundsätzlich mit der Geburtsurkunde des Minderjährigen (ggf. in Kombination mit einer Heiratsurkunde, einer amtlichen Sorgebescheinigung, einer aktuellen Negativbescheinigung, einem Scheidungsurteil oder einem anderen Dokument, aus dem das alleinig Sorgerecht hervorgeht) nachgewiesen werden.
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